Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sämtliche Angebote erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie werden durch den Empfänger anerkannt, sofern er von diesen Angeboten Gebrauch macht, so z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich oder mündlich) über des betreffende Objekt/Angebot.
1. Angebote
Unsere Angebote erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
Des Weiteren verweisen wir explizit auch auf unsere Datenschutzbestimmungen.
2. Vorkenntnis des Angebotsempfängers
Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und dürfen ohne unsere schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Weitergabe – auch auszugsweise – an Dritte ohne unsere Zustimmung haftet der Weitergebende für die volle Courtage, wenn ein Vertrag zustande kommt.
Falls Ihnen als Kunde die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist (sog. Vorkenntnis), müssen Sie dies uns binnen einer Woche unter Beifügung der Nachweise schriftlich zur Kenntnis bringen. In anderem Fall können Sie sich nicht mehr auf eine solche Vorkenntnis berufen.
3. Tätigwerden für den anderen Vertragspartner
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Weiteres Geschäft/Anderes Geschäft
Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, u. a.), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht. Das gleiche gilt, wenn mit dem Käufer bzw. Verkäufer oder dem Mieter bzw. Vermieter ein anderes Geschäft als das beabsichtigte zustande kommt.
5. Provision
Unser Provisionsanspruch besteht und wird fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung bezüglich des von uns benannten Objektes ein Vertrag geschlossen bzw. beurkundet worden ist. Eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit ist ausreichend.
Die Schlüsselübergabe der vermittelten Immobilie findet im Regelfall durch den Makler und erst nach Barzahlung der Maklercourtage statt. Der Provisionsbetrag ist ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserteilung zu zahlen. Mehrere Auftraggeber haften für die vereinbarte Provision als Gesamtschuldner.
Der Provisionsanspruch entfällt nicht, wenn der Vertrag aufgrund Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder ein Rücktrittsrecht ausgeübt wird, wenn die andere Partei den Rücktritt zu vertreten hat. Wird ein Anfechtungsrecht durch den Angebotsempfänger (unseren Kunden) ausgeübt, das nicht durch arglistige Täuschung seitens der anderen Partei begründet ist, tritt an Stelle unseres Provisionsanspruches ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
Wird der Vertrag zu anderen als den von uns ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande kommende Geschäft mit dem von uns angebotenen wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Entsprechendes gilt auch, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertragstyp infolge unserer Vermittlungstätigkeit geschlossen wird.
Der Provision Anspruch besteht auch, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Kunden selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnis stehen.
6. Provisionssätze
Die Provision beträgt – soweit nicht anders ausgewiesen:
– für die Vermietung und erfolgreiche Suche von Wohnraum: 2,38 NKM inkl. MwSt.
– für die Vermietung von Gewerberaum: 3,57 NKM inkl. MwSt.
– bei Verkauf Wohnen/ Gewerbe: Nach Absprache mit dem Auftraggeber, im Normalfall 4 % zzgl. MwSt. des Verkaufspreises, 2,38 % inkl. MwSt. durch den Verkäufer und 2,38 % inkl. MwSt. durch den Käufer.
–bei Objektwert unter € 60.000,00 beträgt die Mindestprovision € 1.800,00.
Individuelle Vereinbarungen sind möglich und üblich.
7. Vertragsverhandlungen und Abschluss
Wir sind berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein, ein Termin ist uns daher rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben des weiteren Anspruchs auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder der Vertragsabschluss ohne unsere Anwesenheit, so ist der Kunde verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch die Vetragskonditionen Auskunft zu erteilen.
Ein Auftrag bedarf keiner besonderen Form. Er kommt auch dadurch zustande, dass Sie unsere Tätigkeit in Anspruch nehmen. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie die Auswertung von uns gegebenen Nachweisen genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
Bei einem Makleralleinauftrag ist eine etwaige frühere Objektkenntnis (sog. Vorkenntnis) unbeachtlich. Sie haben daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß unseren Geschäftsbedingungen zu entrichten.
Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote an Sie zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten dieselben Bedingungen.
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet-, Pacht-, Unternehmensanteils-, Erbbaurechts- sowie wirtschaftlich gleichartigen Vertrages (sog. Hauptvertrag) ist die Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Abschlusses dieses Haupvertrages verdient, fällig und zahlbar.
8. Unsere Bewertungstätigkeit
Sobald wir für Sie als Kunden Bewertungen, Gutachten oder Berichte fertigen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen, es sei denn, es wurde im Vertrag etwas anderes vereinbart:
Alle Ergebnisse der Bewertung hinsichtlich des Zustandes und der Eigenschaften der Immobilie, des Grundstücks oder des Gebäudes beruhen ausschließlich auf der Objektbesichtigung, Unterlagen und Informationen.
a) Unterlagen und Informationen
Uns übergebene Unterlagen sind nur zurückzugeben und zu übermittelnde Daten nur zu löschen, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
Wir gehen davon aus, dass
-
Sie als unser Kunde oder durch Sie eingeschaltete Dritte uns alle Unterlagen und Informationen übergeben, die für die Erstellung eines von Ihnen gewünschten Bewertungsgutachtens erforderlich sind;
-
dass die Unterlagen und Informationen zum Zeitpunkt der Bewertung aktuell und gültig sind;
Sollten wir die erforderlichen Unterlagen und Informationen verzögert erhalten, verschieben sich etwaig vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend.
b) Besichtigungen und Untersuchungen
Zur Durchführung von Besichtigungen sind Sie verpflichtet, uns Zugang zu Ihrer Immobilie und Einblick in Ihre Unterlagen etc. zu gewähren.
Wir werden weder das Gebäude vermessen, noch die Statik prüfen, noch technische Untersuchungen, sei es des Grundstücks, des Gebäudes oder der hierzu übergebenen Unterlagen nach vorhandenen Mängeln oder Schäden sowie Fehlern durchführen. Gleiches gilt für etwaige Bodenverunreinigungen (z.B. Altlasten), archäologische oder sonstige Untersuchungen. Wir gehen ferner davon aus, dass bei Abriss der Bestandsimmobilie die üblichen Kosten anfallen. Ferner können und dürfen wir nicht überprüfen, ob die vorhandene Bebauung den einschlägigen Normen entspricht und die erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Vielmehr sind wir hier auf Ihre entsprechende Mitwirkung sowie Ihre Angaben und Auskünfte angewiesen. Sollten Sie weitere Untersuchungen und Prüfungen wünschen, müssen Sie entsprechende Sonderfachleute (i.dR. Sachverständige, Rechtsanwälte, etc.) zusätzlich auf eigene Kosten beauftragen.
c) Mängel
Soweit Sie uns nichts anderes mitteilen, gehen wir davon aus, dass keine Mängel, schädlichen Materialien oder sonstige negative Eigenschaften der Immobilie vorhanden sind, die sich ggf. auf den wert der Immobilie negativ auswirken können (z.B. Altlasten, Baumängel, Gefahrlaken etc.).
Tag der Bewertung ist der Tag der Besichtigung, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.
Unsere Leistung gilt als abgenommen, wenn Sie nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Bewertungsgutachtens widersprechen. Hierauf werden wir Sie noch besonders schriftlich hinweisen.
9. Urheber- und Leistungsschutzrechte
Die veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Objektfotografien und Grafiken, unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urhaber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassenen Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für die Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung und Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte, Objektbilder oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar.
Wenn Sie eine Presseerklärung und/oder eine sonstige Veröffentlichung im Rahmen der erfolgten Vertragsabwicklung abgeben, werden Sie uns darin als entsprechender Berater benennen.
Sofern Sie jedoch auf eine entsprechende Presseerklärung oder sonstige Veröffentlichung verzichten, sind wir berechtigt, eine eigene Presseerklärung oder sonstige Veröffentlichung vorzunehmen.
10. Haftung
a) Die Firma Aurnhammer Immobilien übernimmt keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität der ihr von Dritten zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere auch nicht für die von Kooperationspartnern und sonstigen Dritten stammenden, eingestellten Informationen über Immobilienobjekte, Finanzierungsmöglichkeiten und sonstige Serviceleistungen. Hierfür sind ausschließlich die Kooperationspartner und sonstigen Dritten verantwortlich.
b) Die Firma Aurnhammer Immobilien übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Erfüllung eines Immobilienkauf-, Miet-, Immobilienfinanzierungs- oder Servicevertrages, der durch ein Angebot auf der Internet-Plattform der Firma Aurnhammer Immobilien zustande kommt. Ausgeschlossen sind insbesondere Haftungsansprüche gegen die Firma Aurnhammer Immobilien für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Informationen bzw. die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen verursacht wurden.
c) Alle Angebote sind unverbindlich.
d) Die Haftung für eigene Inhalte ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
e) Jede Werbung von anderen Unternehmen auf der Website der Firma Aurnhammer Immobilien ist als solche gekennzeichnet.
Verlinkungen zu Websites anderer Unternehmen sind so gestaltet, dass jeder Endverbraucher deutlich erkennen kann, wenn er die Website der Firma Aurnhammer Immobilien verlässt.
Aufgrund dieser deutlichen Abgrenzung zu fremden Websites übernimmt die Firma Aurnhammer Immobilien keine Verantwortung für deren Inhalte, insbesondere nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der dort befindlichen Informationen.
Für Fehler, die aus mangelhafter Datenübertragung resultieren, wird im Rahmen der gesetzlichen Regelungen die Haftung ausgeschlossen.
11. Datenschutz
Sie sind mit der Speicherung, Verarbeitung, Weitergabe und Nutzung Ihrer Daten sowie der Verwendung von Email im Rahmen der Geschäftsbeziehung einverstanden. Beachten Sie hierbei die Datenschutzerklärung.
12. Sonstiges
Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt 3 Jahre und beginnt mit Entstehen des Anspruchs.
Der Makler übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.Ä., da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden.
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Kündigungen des Maklervertrages bedürfen der Schriftform.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, die wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien entsprechend würdigt und dem Vertrag nicht zuwiderläuft.
Verbraucherinformation zur Online-Streitschlichtung: Plattform der Europäischen Kommission http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Aurnhammer Immobilien
Am Kugelfang 31
82256 Fürstenfeldbruck